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Übertrittsverfahren

Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I erfolgt prüfungsfrei. Der Zuweisungsentscheid wird bis spätestens 15. März gemeinsam von der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten in einem Zuweisungsgespräch gefällt. Im Zentrum dieses Gesprächs stehen die erbrachten Leistungen (Zeugnisnoten) in den vier Kompetenzbereichen und die mutmassliche Entwicklung.

- Fachkompetenzen
- Lernkompetenzen
- Sozialkompetenzen
- Selbstkompetenzen

Können sich Erziehungsberechtigte und Klassenlehrperson über eine Zuweisung nicht einigen, entscheidet die Übertrittskommission I aufgrund eines Abklärungstests und der vorliegenden Akten.
Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden anerkannt.

Hier finden Sie detaillierte Auskunft zum Übertritt von der Primarschule in eine Schulart der Sekundarstufe I.