Übertrittsverfahren
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I erfolgt prüfungsfrei. Der Zuweisungsentscheid wird bis spätestens 15. März gemeinsam von der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten in einem Zuweisungsgespräch gefällt. Im Zentrum dieses Gesprächs stehen die erbrachten Leistungen (Zeugnisnoten) in den vier Kompetenzbereichen und die mutmassliche Entwicklung.
- Fachkompetenzen
- Lernkompetenzen
- Sozialkompetenzen
- Selbstkompetenzen
Können sich Erziehungsberechtigte und Klassenlehrperson über eine Zuweisung nicht einigen, entscheidet die Übertrittskommission I aufgrund eines Abklärungstests und der vorliegenden Akten.
Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden anerkannt.