Antrag Absenzen
Voraussehbare Absenzen
bis zu 4 Halbtagen
Voraussehbare Absenzen bis zu vier Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusammenhängend) müssen mindestens sieben Tage im Voraus begründet bei der Klassenlehrperson per Eltern-App beantragt werden.
Die Klassenlehrperson kann Auflagen erlassen oder ein Gesuch in begründeten Fällen ablehnen. Sind bei Gesuchen um voraussehbare Absenzen mehrere Kinder einer Familie betroffen, so muss für jedes Kind eine Absenz per Eltern-App beantragt werden. Die zuständigen Klassenlehrpersonen entscheiden gemeinsam über eine Bewilligung. Die Absenzen werden auf der Oberstufe im Zeugnis eingetragen.
Für die Teilnahme an nachfolgend aufgeführten Anlässen ist kein Gesuch nötig. Es reicht eine rechtzeitige Mitteilung (auf Verlangen mit Bestätigung) an die Klassenlehrperson. Sie werden nicht als Schulabsenz gerechnet.
- Anlässe der Musikschule Neuheim
- Nationaler Zukunftstag 5. – 7. Schuljahr
- für fremdsprachige Kinder: Besuch der offiziellen Sprach- und Kulturkurse
- Aufnahmeprüfungen für weiterführende Schulen oder Ausbildungen
- Anlässe im Zusammenhang mit Ausbildung und Schule
ab dem 5. Halbtag
Gesuche für länger als vier Halbtage dauernde voraussehbare Absenzen müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet beim Rektorat eingereicht werden. Dies gilt auch für Gesuche für voraussehbare Absenzen von weniger als vier Halbtagen, wenn die Lehrperson im laufenden Schuljahr einer Schülerin oder einem Schüler bereits vier Halbtage bewilligt hat.
Schnuppertage im Rahmen des Berufswahlunterrichtes
Schnuppertage finden in der Regel während den Schulferien statt. Die Klassenlehrperson kann diese während der Schulzeit bewilligen. Schnuppertage werden im Zeugnis nicht als Absenz eingetragen.